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Creditreform Leipzig informiert: Kunden profitieren von geänderten Inkasso-Regelungen

Zeit und Kostenersparnis sowie mehr Verfahrenseffizienz

Leipzig, 02.07.2009


Bereits seit einem Jahr gilt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Die Gesetzesänderung ermöglicht Creditreform Leipzig als registriertes Inkassounternehmen nun ein vollständiges Inkasso-Produkt aus einer Hand. Gläubiger, die Creditreform Leipzig mit dem Einzug Ihrer Forderungen beauftragen, profitieren von diesen Veränderungen.

Nach altem Recht musste Creditreform bei der Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung einen Vertragsanwalt hinzuziehen. Die neuen Regelungen erweitern unsere Kompetenz und erlauben Creditreform Leipzig nun das gerichtliche Mahnverfahren und die komplette Forderungsvollstreckung in Eigenregie durchzuführen. Voraussetzung ist, dass es sich um Forderungen handelt, die nicht ernsthaft bestritten werden. Bei streitigen Forderungen ändert sich an der Zusammenarbeit mit Vertragsanwälten nichts.

Die Vorteile im Überblick:

ZeitersparnisDer Wegfall eines zwischengeschalteten Vertragsanwaltes verringert den Abstimmungs- und Zeitaufwand.
KostenersparnisBesonders deutlich zeigt sich die Kostenersparnis für den Gläubiger bei höheren Forderungssummen. Das Gesetz sieht nämlich im gerichtlichen Mahnverfahren für Inkasso-Unternehmen unabhängig von der Forderungshöhe eine Pauschale vor. Rechtsanwälte rechnen hingegen weiterhin nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, bei dem die Bearbeitungsgebühr mit der Forderungshöhe steigt.
VerfahrenseffizienzCreditreform Leipzig bleibt über das gesamte Inkasso-Verfahren hinweg alleiniger Ansprechpartner.

Unsere Kunden können somit ein vollständiges und lückenloses Forderungsmanagement nutzen. Das Spektrum der Möglichkeiten reicht von der außergerichtlichen Mahnung und Beitreibung mittels Telefon-Inkasso über die Titulierung bis hin zur Zwangsvollstreckung und Überwachung.



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